1. Präambel
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) regeln die aus Verträgen entstehenden Rechtsbeziehungen zwischen der TSL Express Transporte – Uwe Lier (im folgenden „TSL Express“ genannt) und ihren Auftraggebern (auch „Besteller“ genannt). Sie gelten für alle Transport-Dienstleistungen gemäß unserem TSL-Preisrechner unter der Domain tsl-express.eu oder unseren schriftlichen Angeboten entsprechend.
1.2. Wenn durch gesetzliche Vorschriften oder Einzelvereinbarungen oder durch diese AGB nichts anderes vorgegeben ist, sind bei Verträgen über sämtliche Transportdienstleistungen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in ihrer aktuell gültigen Fassung gültig, ebenso wie die Vorschriften der §§ 459, 407 ff. HGB über einen Frachtvertrag. Die ADSp finden bei Geschäften mit Verbrauchern im Sinne des §13 BGB keine Anwendung.
1.3. Soweit nichts Abweichendes in diesen AGB geregelt ist, gelten die Vorschriften der §407 ff. HGB (Frachtgeschäft) und bei grenzüberschreitenden Transporten der CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) ergänzt.
1.4. Besteller sind Unternehmer, (natürliche u. juristische Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln).
1.5. Entgegenstehenden AGBs des Bestellers werden ausdrücklich widersprochen.
2. Leistungsumfang
2.1. TSL Express betreibt ein Netzwerk mit selbständigen Transport-Unternehmern. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit mit den verbundenen Systempartnern übernimmt TSL Express die Organisation für die Abholung, Beförderung und Zustellung von Sendungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, den Ländern der Europäischen Union. Werden von TSL Express Dritte als Frachtführer eingesetzt, so wird versichert, dass alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere das Mindestlohngesetz, eingehalten werden.
2.2. Die Sendung(en) werden zu dem im Transportvertrag vereinbarten Zeitpunkt oder Zeitrahmen bei der vom Besteller genannten Adresse abgeholt. Die Details ergeben sich aus den vom Besteller eingegebenen Daten im TSL Express-Preisrechner. Alternativ stellt TSL Express ein Formular für Anfrage und Auftrag zur Verfügung, wo der Besteller ebenfalls die Details zur Sendung eintragen und übermitteln kann.
2.3. Der Besteller hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug, jedoch ein durch TSL Express gewähltes, für die Sendung geeignetes und ausreichend dimensioniertes Fahrzeug. Die im Preisrechner fiktiv angegebenen Transportfahrzeuge dienen nur der Anschauung und sind nicht begründet. Es obliegt TSL Express, ob die Ware durch ein entsprechend dimensioniertes großes Fahrzeug oder durch mehrere kleiner dimensionierte Fahrzeuge durchgeführt wird, sofern beide Varianten möglich sind und die kostengünstigere Variante gewählt wird.
2.4. Be- und Entladen ist nicht Teil des Frachtauftrags. Die beförderungssichere Verladung hat der Kunde zu gewährleisten, die betriebssichere Verladung hat durch den Besteller oder einen von ihm beauftragten Bevollmächtigten erfolgen. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Sendung an die vom Besteller bekannt gegebene Adresse geliefert. So weit nichts anderes vereinbart erfolgt die Lieferung der Sendung „frei Bordsteinkante“, dh bis zu der Lieferadresse nächst gelegener öffentlicher Bordsteinkante. Es ist jeweils nur ein Abhol- und ein Zustellversuch vorgesehen,
2.5. Die Entladung erfolgt durch den Empfänger, der insoweit Erfüllungsgehilfe des Bestellers ist, mit der jeweiligen Folge der Haftung bei Beschädigung der zu entladenen Ware und/oder des Fahrzeugs. Wird der Fahrer als Helfer oder von TSL Express vermittelten Helfer bei der Be- und / oder Entladung beauftragt, so handelt auch dieser als Erfüllungsgehilfe des Bestellers unter Ausschluss der Haftung durch TSL Express.
2.6. Die Zustellung wird an den auf der Sendung angegebenen Empfänger durchgeführt und bei der Übergabe durch dessen Unterschrift bestätigt. Der Besteller ist damit einverstanden, dass die Sendung bei einer im Geschäft oder Haushalt des Empfängers anwesenden Person, bei einem Nachbarn des Empfängers oder sonst genannten Person für TSL Express mit befreiender Wirkung zugestellt werden darf (alternative Zustellung), sofern nach den konkreten Umständen keine begründeten Zweifel daran bestehen, dass die alternative Zustellung den Interessen des Bestellers oder Empfängers entspricht. Der Besteller hat die Möglichkeit, die alternative Zustellung auszuschließen.
2.7. Bei gewerblichen Empfängern kann die Zustellung an der Posteingangsstelle oder die Warenannahme erfolgen. Keine Zustellung erfolgt an Postfachadressen.
2.8. TSL Express ist nicht verpflichtet, Ladehilfsmittel (Palette, Gitterbox usw.) zu tauschen.
2.9. Die Rücknahme von Verpackungsmaterial ist nicht Gegenstand des Transportauftrages. Sollte ausschließlich Verpackungsmaterial zurückgenommen und/oder entsorgt werden, so ist dies ausdrücklich zu vereinbaren und wird gesondert abgerechnet.
3. Hindernisse
3.1. Sollte die angegebene verantwortliche Person oder ein sonstiger qualifizierter Mitarbeiter des Bestellers, trotz mehrmaliger Versuche, innerhalb von zwei Stunden nach erster Kontaktaufnahme nicht erreicht werden und eine Aufnahme oder Fortführung des Transports damit nicht möglich sein, hat der Auftragnehmer das Recht, den Auftrag auf Kosten des Kunden zu kündigen und das bereitgestellte Fahrzeug vom Transport abzuziehen.
3.2. Sollte die Sendung nicht wie beauftragt abgeholt oder angeliefert werden können, gilt diese Sendung als nicht zustellbar. Dies gilt insbesondere bei falschen Angaben zum Transportgut (zu schwer, zu sperrig, keine speditionssichere Verpackung, nicht deklariertes Gefahrgut). Hiervon wird der Besteller durch TSL Express in Textform oder telefonisch benachrichtigt. Der Besteller kann weitere Abhol- oder Zustellversuche zusätzlich beauftragen. Die Kosten hierfür ergeben sich aus dem TSL Express - Preisrechner. .
3.3. Ebenso als nicht zustellbar gelten Sendungen mit falscher Adressenangabe, soweit die richtige Adresse mit zumutbarem Aufwand von TSL Express nicht ermittelt werden kann. Ebenso Sendungen, bei denen die Annahme verweigert wird. Da die Fahrzeuge üblicherweise Anschlussfrachten haben, wird in diesen Fällen durch TSL Express versucht, je nach Aufwand und Kosten die beste Möglichkeit zur Beseitigung des Mangels (Einlagerung, Rücksendung u.ä.) herbeizuführen.
3.4. Wird eine nicht zustellbare Sendung an den Besteller zurückgebracht und sollte der Besteller die Rücknahme verweigern, ist TSL Express berechtigt, über die Sendung auf Kosten des Bestellers nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfügen, Dazu gehört auch ua den gesetzlichen Bestimmungen nach, zu veräußern oder zu vernichten. Kann der Besteller nicht ermittelt werden, ist TSL Express, dessen Kooperationspartner oder dessen Fahrer zur Feststellung der Identität desselben berechtigt, die Sendung zu öffnen. Kann durch die Öffnung die Person des Bestellers oder Absenders festgestellt werden, holt TSL Express die Anweisung des Bestellers ein oder transportiert die Sendung, außer bei Sendungen mit gefährlichem Inhalt, auf Kosten des Bestellers an den Absender zurück. Sendungen mit gefährlichem Inhalt berechtigen TSL Express, diese auf Kosten des Bestellers zu vernichten oder zu veräußern. Ist kein Absender oder Besteller feststellbar, darf TSL Express die Inhalte nach Maßgabe des § 419 Abs. 3 HGB ebenfalls vernichten oder veräußern.
3.5. Sollte entgegen den Angaben des Kunden durch die Fracht eine Überladung festgestellt werden, so besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit den genannten Folgen. War dies nicht erkennbar und/oder sieht sich TSL Express einem Bußgeldverfahren ausgesetzt oder sonstigen behördlichen und/oder polizeilichen Verfahren, hat der Kunde TSL Express von sämtlichen Kosten, Bußgeldern, Einziehungsbeträgen gem. § 29a OWiG, auch Rechtsverfolgungskosten freizustellen. Ebenso hat der Besteller die Kosten einer eventuell notwendigen Umladung zu tragen.
3.6. Zufahrt zur Abholung und Zufahrt zum Empfänger müssen für Transporter mit Standardmaßen möglich sein, ebenso was Be- und Entladung, insbesondere ein Rampen in Tiefgaragen oder was versetzten Anlieferstationen angeht. Sollte die Abholung, Zufahrt, Be- oder Entladung nicht möglich sein, wird der Kunde zur Abhilfe oder zur Benennung eines geeigneten Be- und/oder Entladeplatzes festgelegt. Sämtliche bedingten weiteren Kosten, Standzeiten, Fahrkosten etc. gehen zu Lasten des Kunden und werden unverzüglich angezeigt.
3.7. Ergeht nach dem Setzen einer Nachfrist kein Grund, so hat TSL Express das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit der Maßgabe neben dem weiteren Schadensersatz für die Kosten der Rückfracht und eventuell notwendiger Einlagerung zu verlangen. Hält der Kunde die Ware nicht innerhalb von 3 Tagen ab, darf der Auftragnehmer die Ware versteigern oder aber auf Kosten des Kunden entsorgen. Ein Versteigerungserlös wird nach Abzug aller Aufwendungen an den Kunden ausgekehrt.
4. Auftragsverteilung
4.1. TSL Express ist nicht verpflichtet, Aufträge von Kunden, die über den Preisrechner erteilt werden, anzunehmen. Eine Begründung bedarf es nicht. TSL Express kann den Vertrag aus Zweifeln an der Bonität des Bestellers auch nach Annahme des Angebots unter Ausschluss von Schadenersatzforderungen seitens des Kunden kündigen. Dem Kunden steht es frei, durch Vorkasse-Leistung innerhalb einer angemessenen Frist die Ablehnung abzuwenden.
4.2. Die Erteilung eines Transportauftrags durch den Besteller erfolgt per Online-Buchung, per Telefon oder per E-Mail. Jeder Auftrag muss von TSL Express rechtsverbindlich bestätigt werden. (E-Mail Transportbestätigung). Dies betrifft insbesondere Aufträge, die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo – Fr. 8 – 19 Uhr) und in Wochen mit Feiertagen erteilt werden.
4.3. Der Auftrag bezieht sich auf die Beförderung einzelner Packstücke, Paletten, sonstiger Ladungseinheiten und/oder Gesamtladungen unter genauer Angabe der Maße wie Breite, Höhe, Länge und der Gewichte sowie der Angabe des Inhalts und ggf. der Angaben als Gefahrgut- oder Thermotransport. Sollte die Ware nicht stapelbar sein, bedarf es seitens des Kunden eines besonderen Hinweises.
4.4. Sollte die Ware aufgrund unrichtiger Angaben bei der Auftragserteilung nicht in den gewählten Frachtraum passen, hat TSL Express das Recht auf außerordentliche Kündigung oder Anpassung des Vertrags. Bei Anpassung des Vertrags wird der Tarif automatisch an die nächsthöhere Tarifstufe, wie im Preisrechner nachzuvollziehen, angepasst. TSL Express unterliegt in diesem Fall der Wahl zwischen der Verwendung eines größeren Fahrzeugs oder – sofern möglich – der Verwendung eines weiteren Fahrzeugs. Ist beides möglich, wird durch TSL Express die kostengünstigere Variante gewählt. Schadensersatzansprüche gegen TSL Express sind insoweit ausgeschlossen, als gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben.
4.5. Die auf der Internetseite zum Preisrechner beim Kauf getätigten Verkäufe Angaben des Bestellers sind Grundlage für die Preisberechnung und für ihn nach Abgabe des Angebots verbindlich. Anfallende Zusatzkosten wie Zölle, Steuern, Kosten für Fähren oder Tunnel etc. werden ausschließlich direkt mit dem Kunden abgerechnet.
4.6. Die Ware des Kunden muss eine Ladungssicherung mittels Spanngurten zulassen, andernfalls kann sie nach Maßgabe des § 2 Nr. 9 der AGB werden zurückgewiesen.
4.7. Besonders diebstahlgefährdete oder schadensanfällige Güter, wie unverpackte Umzugsgüter, Kunstgegenstände, sowie Wertsachen, insbesondere Edelmetalle und Edelsteine sind vom Transport ausgeschlossen, es sei denn, es wird eine besondere Vereinbarung mit einer Versicherung und einem dann im Einzelnen auszuhandelnden Vertrag geschlossen. Bezüglich der Beauftragung für Umzugsgüter finden Sie Angaben unter 10. Umzugsgut.
4.8. Soweit TSL Express dem Besteller die Möglichkeit einräumt, über Ort und Zeit der Ablieferung zu bestimmen, geht das diesbezügliche Weisungs- und Verfügungsrecht über die Sendung abweichend von § 418 Abs. 2 HGB bereits mit Übergabe der Sendung auf den Besteller über. Sollte TSL Express die Adressaten im Rahmen seiner eigenen Dienste die Möglichkeit einräumen, über den Ort und die Zeit der Ablieferung zu bestimmen, geht das jeweilige Weisungs- und Verfügungsrecht über diese Sendung abweichend von § 418 Abs.2HGB bereits vor dem ersten Zustellversuch auf den Empfänger über. Im Übrigen kommen die §§ 418 Abs.1 bis 5 und 419 HGB nicht zur Anwendung. Bei grenzüberschreitender Beförderung bleibt das Verfügungsrecht des Absenders gemäß Art. 12 CMR unberührt.
4.9. Wenn Sendungen nicht die Bedingungen der Ziff. 4. Diesen AGB, die im Preisrechner zulässigen Maßen und Gewichten oder den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung entsprechen, wird die Beförderung von TSL Express abgelehnt. Sollte eine solche Sendung trotzdem bereits von TSL Express, bzw. Dessen Kooperationspartner wurde übernommen, so dass TSL Express berechtigt ist, die weitere Beförderung jederzeit zu stoppen oder ein angemessenes Zusatzentgelt nachträglich vom Besteller zu erheben. Wird die Entrichtung dieses Zusatzentgeltes vom Besteller abgelehnt oder besteht die begründete Vermutung, dass es sich bei der entgegengenommenen Sendung um eine nicht den entsprechenden Bedingungen gemäß Ziff handelt. 4. Mit diesen AGB ist TSL Express berechtigt, die Sendung zurückzugeben oder für die Abholung seitens des Bestellers bereitzuhalten. Eine solche Rückgabe berechtigt TSL Express, eine angemessene Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens einem Drittel des vereinbarten Frachtentgeltes zu berechnen. Der Besteller ist dazu berechtigt, einen ggf. Wesentlich geringerer Aufwand von TSL Express nachzuweisen.
4.10. TSL Express ist auch nach der Übernahme der Sendung(en) zur Feststellung berechtigt, ob es sich hierbei um bedingungsgerechte Sendungen handelt, bzw. Auskunft über den Inhalt der Sendung zu verlangen. Wird diese Auskunft vom Bestellern verweigert oder ist es nicht möglich, diese Auskunft nicht rechtzeitig einzuholen, ist TSL Express berechtigt, diese Sendung auf deren Inhalt hin zu untersuchen, insbesondere wenn ein berechtigter Anlass zur Vermutung besteht, dass es sich dabei um eine nicht vereinbarungsgemäße Sendung handelt.
4.11. Bei den fiktiven Fahrzeugtypen handelt es sich lediglich um Tarifarten zur gewichts- und volumenabhängigen Preisunterscheidung. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug. In den Frachtkosten sind letztlich nur die ausdrücklich im Auftrag genannten Packstücke unter Angabe von Maß + Gewicht enthalten. Sollte das im Auftrag angemeldete Transportvolumen platz- oder gewichtsmäßig nicht in den hier ausgewählten fiktiven Fahrzeugtyp passen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass TSL Express eine Änderung auf einen geeigneten, höheren fiktiven Fahrzeugtyp vornimmt; Sollte es keinen höheren Fahrzeugtyp geben, gilt die Beauftragung des angegebenen maximalen Transportvolumens für das gewählte Fahrzeug. Überdies weisen wir darauf hin, dass die Nutzlastangaben bei einzelnen länderspezifischen Relationen abweichend sind.
4.12. Ein Zustellauftrag gilt mit Übergabe an den Empfänger als ausgeführt.
5. Ausschluss von der Beförderung/Haftungsausschlüssen
5.1. TSL Express fördert nur Sendungen, die unser Preisrechner sowie die jeweils gültigen Regelungen für Verpackung und Kennzeichnung genügen. Bei Kurierfahrten dürfen folgende Wertgrenzen nicht überschritten werden: a) 5.000,00 € je Sendung bei Verbrauchern im Sinne §13 BGB;
b) 50.000,00 € je Sendung bei Unternehmer.
c) höherwertige Sendungen müssen vorab deklariert werden
5.2. Nicht angenommen und nicht befördert werden:
5.2.1. Sendungen, die bei deren Beförderung gegen behördliche oder gesetzliche Verbote verstoßen sowie Sendungen, deren Lagerung oder Beförderung nationalen oder internationalen Gefahrgutvorschriften unterliegen (außer wenn ausdrücklich anders vereinbart);
5.2.2. Die Beförderung von Sendungen erfolgt mit besonderen Auflagen, insbesondere besonderen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtlichen Bestimmungen eines Durchgangs- oder Bestimmungslandes. (außer wenn ausdrücklich anders vereinbart);
5.2.3. Sendungen mit nicht ausreichender Verpackung, vor allem solche, die nicht den Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen sowie Sendungen mit Flüssigkeiten, wenn diese nicht bruchsicher verpackt sowie gegen eventuelles Auslaufen geschützt sind,
5.2.4. Alle Sendungen von außergewöhnlichem oder kaum schätzbarem Wert wie Edelsteine, Edelmetalle, Industriediamanten, Kunstwerke, Uhren, Unikate, Briefmarken, Geld, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Kredit- und Guthabenkarten (z. B. Telefonkarten) und andere gültige Zahlungsmittel;
5.2.5. Sendungen, die beim Transport einer besonderen Behandlung bedürfen, wie verderbliche oder schadensanfällige Güter, die besonders vor Hitze- oder Kälteeinwirkung zu schützen sind;
5.2.6. Sendungen, die aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit oder ihres Inhalts eine Gefährdung von Personen oder die Beschädigung von materiellen Gütern sowie anderen Sendungen verursachen können;
5.2.7. Sendungen, bei denen seitens des Bestellers angegebene Abholadresse oder die Zustelladresse nicht geeignet oder nur schwer zugänglich ist oder für deren Anlieferung oder Zustellung ein besonderer Aufwand oder besondere Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind.
5.2.8. Sendungen, die Benzin, Öl oder Schmierstoffe enthalten, die nicht ordnungsgemäß abgelassen sind; Hierbei dürfen keinerlei Restmengen aus der Umverpackung austreten.
6. Leistungsentgelt und Bezahlung
6.1. Aus dem TSL Express-Preisrechner bzw. Ausdrücklich schriftliches Angebot ergibt sich das zu entrichtende Entgelt. Das Angebot basiert auf der aktuellen Kostensituation und ist freibleibend. Dies betrifft gleichermaßen die Kapazitäten, Frachten, Tarife, Treibstoffpreise, Zuschläge und Umrechnungskurse. Eventuelle unvorhersehbare Veränderungen berechtigen uns zu einer Anpassung. Die Preise verstehen sich von Abgangsort beladen und gesichert am Fahrzeug durch den Absender bis Bestimmungsort unabgeladen (unverzollt).
6.2. Die Fracht (Vergütung) aus Verträgen mit Unternehmern wird netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
6.3. Die Bezahlung erfolgt per Vorkasse oder auf Rechnung, wobei die Entscheidung TSL Express obliegt und keiner Begründung bedarf. Nicht geplante Staatsabgaben, wie Zölle oder Steuern bei der Verzollung, trägt der Kunde und kann diese als Vorkasse berechnet werden. Für eine dadurch verzögerte Lieferung kann TSL Express nicht haftbar gemacht werden.
6.4. Arbeitet TSL Express nur nach Vorkasse, so gelten vereinbarte Fixtermine nur dann als vereinbart, wenn die Zahlung rechtzeitig, mindestens 24 Stunden, bei grenzüberschreitenden Fahrten mit der Gefahr der Verzollung mindestens 48 Stunden vor Abholung, erfolgt. Bei späterer Zahlung kann eine rechtzeitige Lieferung nicht mehr garantiert werden. Dies gilt auch ausdrücklich für Kosten im Rahmen der Verzollung
6.5. Die Zahlung erfolgt per PayPal, Echtzeitüberweisung oder Sofortüberweisung als Vorkasse. Bei Echtzeit- oder Sofortüberweisung gilt der Geldeingang auf unserem Konto als Zahlungseingang. Kauf auf Rechnung nur nach vorheriger Absprache und nach Zustellung durch TSL Express, vor der Auftragsannahme. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
6.6. Bei unvollständiger Bezahlung durch den Besteller behält sich TSL Express das Recht vor, die Transport-Dienstleistung zu verweigern.
6.7. Bei Zahlungsverzug behält sich TSL Express vor, die Forderung über ein Inkasso-Büro oder einen Rechtsanwalt einzuziehen. Die Extrakosten wegen Zahlungsverzug gehen zL des Bestellers.
6.8. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber Frachtforderungen oder damit verbundenen außervertraglichen Ansprüchen von TSL Express ist nur mit unstreitigen, fälligen und/oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.6.9. Eine Verrechnung eines evtl. Schäden mit dem Auftragsentgelt sind ausgeschlossen.
7. Haftung
7.1. Sofern in diesen AGB oder zwischen TSL Express und dem Besteller nichts anderes ausdrücklich vereinbart und geregelt ist, haftet TSL Express bei Beförderungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur nach Maßgabe der ADSp jeweils neueste Fassung bzw. §§ 407ff HGB., insbesondere §§ 425 ff. HGB, bei grenzüberschreitenden Beförderungen unbedingt nach zwingender Maßgabe der Art. 17 ff. CMR.
7.2. TSL Express haftet gegenüber dem Besteller bei Beschädigung oder Verlust einer Sendung lediglich im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis maximal zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen.
7.3. Sollte der Besteller eine nicht vertragsgemäße Sendung zum Transport übergeben haben, ohne hierauf ausdrücklich und in Schriftform hinzuweisen, und entsteht ein Schaden an der Sendung, der den Umständen des Falles gemäß aus der fehlenden Eignung der Sendung resultiert, so wird zugunsten des Beförderers angenommen, dass der Schaden aus dieser Gefahr heraus entstanden ist. Die Haftungsminderungs- bzw. Haftungsausschlussgründe nach §§ 425 Abs. 2, 426 und 427 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 17 CMR bleiben hiervon unberührt.
7.4. Der Besteller haftet gegenüber TSL Express unmittelbar oder wegen Inanspruchnahme seitens Dritter für solche Schäden, die aufgrund nicht bedingungsgerechter Sendungen entstanden sind.
7.5. Sendungen sind bis zu 8,33 SZR/kg bei grenzüberschreitenden Kurierfahrten versichert.
7.6. Die Haftung für Lieferfristüberschreitungen bei diesen Beförderungen ist bei nationalen Güterbeförderungen auf das Dreifache der Fracht (§ 431 Abs. 3 HGB) sowie bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen auf das einfache der Fracht (Art. 23 Abs. 5 CMR) beschränkt. Schäden in Folge von Lieferfristüberschreitung durch höhere Gewalt oder nicht schuldhaft zu vertretende Umstände oder Widrigkeiten, sind ausgeschlossen.
7.7. TSL Express haftet nicht für solche Unterbrechungen der Beförderung oder Störungen der Serviceleistungen, die aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen, nicht im Verantwortungsbereich der TSL Express liegenden Ursachen (zB Streiks, Aussperrung, Kriegshandlungen, Unwetter, straßenverkehrsbedingte Störungen etc.) eintreten. Alle weiteren Schadensersatzansprüche, auch für Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
8. Reklamation/Schadensmeldung
8.1. Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen müssen bei Übernahme/Übergabe des Transportgutes schriftlich festgehalten und TSL Express gemeldet werden.
8.2. Äußerlich nicht erkennbare Schäden und/oder (Teil)-Verluste haben spätestens innerhalb von sieben Tagen oder sofort nach Erlangen der Kenntnis bzw. bei Reklamation durch den Empfänger (CMR Artikel 30) zu erfolgen.
8.3. Ansprüche wegen Lieferfristüberschreitung erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 21 Kalendertagen nach Ablieferung vom Empfänger gegenüber TSL Express gerügt werden.
8.4. Eine Schadenersatzleistung des Frachtführers für schuldhaft verursachte, nicht geringfügige Lieferfristüberschreitung, wird ohne Verständigung der TSL Express als grobe Fahrlässigkeit bewertet.
8.5. Ein Totalverlust wird angenommen, sollte eine Sendung nach der Übernahme zur Zustellung auf nationaler Ebene nicht innerhalb von 20 Kalendertagen, international nicht innerhalb von 30 Kalendertagen abgeliefert werden können. Der schriftliche Abliefernachweis mit Unterschrift des Empfängers löst TSL Express von der Haftung für etwaige Totalverluste aus.
9. Standgeld und Stornierung
9.1. Standzeiten: Wartet der Frachtführer aus Gründen, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, über die Lade- oder Entladezeit hinaus, so hat er Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Standgeld). Die Geltendmachung von Standgeld ist bei einer Wartezeit bzw. Standzeit beim Besteller bzw. Empfänger etc. jeweils bis zu 1 Stunde ausgeschlossen. Unberücksichtigt bleiben Sonn- und Feiertage, dh diese sind immer standgeldfrei. Das Standgeld ist auf maximal 2 Kalendertage begrenzt.
9.2. Als geeignet gilt für: bis
Fahrzeuge 3,5 Tonnen zGG (max. 8 Pal. Pl.) je 30 Min. für Be- oder Entladen.
9.3. Standzeiten darüber hinaus sind wie folgt zu vergüten: Bis 3,5 Tonnen zGG je angefangene Stunde mit 30,00 €, max. 360,00 € pro Tag.
9.4. Stornierung: Mit der Auftragserteilung bei TSL Express werden verfügbare Transport-Kapazitäten sofort fix gebucht. Der beauftragte Frachtführer begibt sich, insbesondere bei kurzzeitigen Ladeterminen mit seinem Fahrzeug umgangen zur Ladestelle.
9.5. Eine Stornierung des Vertrages führt bei Stornierung bis 12 Stunden vor vereinbartem Ladetermin (Tag u. Stunde) zu 15 – 30 % der vereinbarten Frachtkosten, bei Stornierung < 12 Stunden vorher zu 30 – 90 % der vereinbarten Frachtkosten. § 415 HGB bleibt unberührt. Sollte TSL Express durch die Stornierung oder Kündigung nachweislich ein höherer Schaden entstehen, so ist TSL Express berechtigt, diesen gegenüber dem Besteller geltend zu machen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
9.6. Evtl. Bereits geleistete Zahlungen (PayPal, Lastschrift, Vorkasse, Kreditkarte) werden innerhalb von 3 Werktagen abzgl. der Stornokosten zurückvergütet.
10. Umzugsgut
10.1. Es gelten die Bestimmungen dieser AGB entsprechend, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich anders geregelt.
10.2. Die beförderungssichere Ladungssicherung des Umzugsguts sowie die Be- oder Entladung wird ausschließlich vom Kunden übernommen. Die betriebssichere Verladung erfolgt durch TSL Express bzw. dessen Kooperationspartner. Die Haftung von TSL Express für sämtliche Schäden während des Transports ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein Anspruch auf Mitnahme des Kunden und/oder von ihm benannter Personen besteht nicht.
10.3 .Eine spezielle Transport-Versicherung für Umzugsgut wird angeboten und empfohlen. Diese Versicherung deckt nur die Schäden während des Transportes ab, da Be- und Entladen einschl. Geeignete Verpackung des Umzugsgutes Sache des Bestellers ist.
10.4. Die im Preis inbegriffenen Standzeiten für Be- und Entladung werden bei Kleintransportern auf maximal 2 Stunden begrenzt. Darüber hinausgehende Standzeiten werden für Fahrzeuge der Sprinterklasse mit 30,00 € pro angefangene Stunde berechnet.
11. Anschrift und Absenderangaben
11.1.Für jede zur Beförderung einer Transmove übergebene Sendung muss der Besteller, Empfänger und den Absender mit vollständiger Anschrift angeben. Die Anschrift muss deutlich und korrekt sein, damit eine Sendung ohne Nachforschungen transportiert und abgeliefert werden kann. Gebrauchte Verpackungen sind nur zulässig, wenn zuvor alle missverständlichen Angaben wie alte Adressdaten etc. entfernt wurden.
11.2.Die Anschrift muss von oben nach unten geordnet sein:
11.2.1. den Namen des Empfängers (ggf. zuzüglich Firmenbezeichnung);
11.2.2. die Zustellangaben (Straße und Hausnummer; soweit vorhanden, zuzüglich Nummer des Stockwerks und Wohnungsnummer; bei Firmen die Abteilungsbezeichnung);
11.2.3. Bestimmungsort mit vorangestellter Postleitzahl
11.3.Postleitzahl und Bestimmungsort sollen mit deutlichem Abstand von den übrigen Angaben in der untersten Zeile platziert sein. Der Bestimmungsort darf nur die offizielle Ortsbezeichnung enthalten. Die Postleitzahl muss vollständig und gut lesbar sein. Die Absenderangabe muss in ihren Bestandteilen und in der Anordnung der Anschrift entsprechen
12. Verpackungsrichtlinien
12.1. Der Besteller ist dafür verantwortlich, die versendeten Güter den zu erwartenden Transportbelastungen entsprechend mit einer speditionsgerechten und auf das Transportgut abgestimmten Innen- und Außenverpackung zu versehen. Das Gut ist so zu verpacken, dass es
a) vor Verlust und Beschädigung geschützt wird,
b) den die Beförderung durchführenden Personen als auch
c) bei anderen transportierten Packstücken kein Schaden entstehen kann.
12.2. Die Verpackung muss insbesondere sicherstellen, dass ein Zugriff auf den Inhalt der Packstücke nicht möglich ist, ohne eindeutige Spuren an der Außenverpackung zu hinterlassen.
13. Sonstige Bestimmungen, Gerichtsstand
13.1.Mündliche Erklärungen der Besteller, die von diesen Allg. Geschäftsbedingungen abweichen, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
13.2. TSL Express ist berechtigt, die Daten zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, die vom Besteller im Zusammenhang mit dem Beförderungsauftrag übermittelt werden, bzw. Dafür benötigt werden. Der Besteller stimmt dieser Datenerhebung ausdrücklich zu.
13.3. Soweit nicht anders bestimmt, gelten die Regelungen der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (aktuelle ADSp 2017) und, soweit nicht anders geregelt, die allgemeinen Deutschen Gesetze, einschließlich der Regeln des Handelsgesetzbuchs in der aktuellen Fassung.
13.4. Es gilt deutsches Recht, das internationale Handelsrecht ist ausgeschlossen.
13.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist Wuppertal bzw. das Amtsgericht Wuppertal.
13.6. Sollte eine Bestimmung dieser AGB und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
Änderungen bleiben vorbehalten.